Wann ist ein Kind schulpflichtig?
In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Was ist eine Vorklasse?
Wird das Kind ein Jahr zurückgestellt, kann ihm von der Schule der Besuch einer Vorklasse empfohlen werden. Die Eltern erhalten in diesem Fall eine schriftliche Nachricht und werden gebeten, dem Besuch des Kindes in der Vorklasse zuzustimmen. Das Kind kann sich spielerisch gezielt unter pädagogischer Begleitung ein Jahr auf die 1. Klasse vorbereiten.
Was ist ein Vorlaufkurs?
Ein freiwilliger und kostenloser Sprachkurs, der gezielt Kinder fördert, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Wird bei der eineinhalb Jahre vor Schulbeginn stattfindenden Schulanmeldung festgestellt, dass das Kind noch nicht über altersgemäße deutsche Sprachkenntnisse verfügt und Hilfe benötigt, wird den Eltern empfohlen, das Kind den einjährigen Vorlaufkurs besuchen zu lassen.
Quelle das Kultusministerium: Häufig gestellte Fragen zum Schulanfang
– Wann ist mein Kind schulpflichtig?