Der Schulelternbeirat setzt sich aus allen Elternbeiräten und deren Vertretern aller Klassen zusammen. Alle zwei Jahre wird ein/e Vorsitzende/r und ein/e Stellvertretende/r des Schulelternbeirates gewählt.
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Er wird von der Schulleitung über allen wesentlichen Angelegenheiten und Neuerungen des Schullebens informiert, z.B. über die Protokolle der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte.